Allgemeine Geschäftsbedingungen der

Eidam & Müller-Edzards eGbR

für frei vereinbarte Dienstleistungen

1. Anwendungsbereich

  1. Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) gelten für sämtliche Leistungen der Eidam u. Müller-Edzards eGbR („EME“), insbes. Prüfungs-, Beratungs- und Gutachtertätigkeiten, die sie für Unternehmen i. S. d. § 14 BGB, juristische Personen des öffentlichen Rechts oder öffentlich-rechtliche Sondervermögen oder für Verbraucher i. S. d.§ 13 BGB erbringt. Diese AGB gelten ausschließlich. Allgemeine Geschäftsbedingungen des Kunden werden nicht Vertragsbestandteil, es sei denn, EME hat ihrer Geltung vorab ausdrücklich in Schrift- oder Textform zugestimmt.
  2. EME erbringt ihre Leistungen ausschließlich freiberuflich. Ein Arbeitsverhältnis wird mit dem Kunden nicht begründet. Die Inanspruchnahme ist durch die zeitliche Dauer des Auftrages begrenzt.
  3. Alle Vereinbarungen zwischen EME und dem Kunden bedürfen zu ihrer Wirksamkeit der Schrift- oder Textform (etwa E-Mail), auch in Bezug auf nachträgliche Leistungsänderungen oder -erweiterungen, die gesondert zu vergüten sind. Andernfalls sind Leistungsänderungen oder -erweiterungen für EME nicht verbindlich.

2. Vertragsschluss

  1. Mit seinem Auftrag bietet der Kunde EME den Vertragsabschluss über die Leistungen von EME auf Basis des von EME erstellten Leistungsangebots und auf Grundlage dieser AGB verbindlich an. Der Auftrag kann in Schrift- oder Textform (E-Mail) erteilt werden. Der Vertrag kommt mit der Annahme durch EME zustande, für die es keiner besonderen Form bedarf, d. h. er kann auch schlüssig durch Beginn der Leistungserbringung angenommen werden. Der Kunde wird über den Vertragsabschluss mit der schriftlichen Auftragsbestätigung von EME informiert.
  2. Weicht der Inhalt der Auftragsbestätigung von EME vom Inhalt des Auftrages des Kunden ab, so liegt ein neues Angebot von EME an den Kunden vor, an das EME für 10 Tage gebunden ist. Innerhalb dieser Frist kann der Kunde das neue Angebot durch ausdrückliche oder schlüssige Erklärung, z. B. durch Leistung einer Anzahlung oder erstmaligen Abruf von Leistungen von EME, annehmen und der Vertrag kommt auf der Grundlage dieses neuen Angebotes zustande.

3. Leistungen, Art und Durchführung der Leistungen

  1. EME erbringt technische Dienstleistungen in Form von Prüfungen, Messungen, Gutachten und Beratung. Planungsleistungen werden von EME nicht erbracht. Abnahmen nach VOB (Vergabe- und Vertragsordnung für Bauleistungen) gehören ausdrücklich nicht zu den angebotenen Leistungen.
  2. Art und Umfang der von EME im Einzelnen zu erbringenden Leistungen ergeben sich aus der Leistungsbeschreibung, wie in der Auftragsbestätigung aufgeführt. Darin werden sämtliche Leistungsinhalte der Beratung oder Prüfung vereinbart. Die Vertragsparteien verpflichten sich, auf die Vollständigkeit und Klarheit der Leistungspflichten hinzuwirken. Der Umfang der Leistungen kann von den Vertragspartnern erweitert oder gekürzt werden. Erweiterungen oder Kürzungen bedürfen der beiderseitigen vorherigen Einwilligung der Parteien und müssen in Schrift- oder Textform erfolgen.
  3. Die Art der Durchführung der Leistungen obliegt EME. Die Leistungen werden unter Beachtung der zum Zeitpunkt des Vertragsschlusses geltenden Vorschriften erbracht. Dabei ist EME berechtigt, die Methode oder die Art der Untersuchung oder Prüfung nach sachgemäßem Ermessen selbst zu bestimmen, soweit keine entgegenstehenden Abmachungen in Text- oder Schriftform vereinbart wurden oder soweit zwingende Vorschriften nicht eine bestimmte Vorgehensweise erfordern. Für die Richtigkeit der den Prüfungen zugrundeliegenden Sicherheitsprogramme oder Sicherheitsvorschriften wird keine Haftung übernommen.
  4. EME ist berechtigt, Subunternehmer oder Unterauftragnehmer als Erfüllungsgehilfen nach eigenem Ermessen bei Erbringung der Leistung zur Durchführung des Auftrags einzusetzen.
  5. Ist die vertragsgemäße Durchführung der von EME geschuldeten Leistung mit beauftragten Eingriffen in Gegenstände im Eigentum des Kunden verbunden, deren Umfang mit diesem vorab festgelegt wurde, so leistet EME für die aus der vertragsgemäßen Durchführung resultierende Beschädigung oder Zerstörung dieser Gegenstände keinen Ersatz und beschränkt seine Haftung im Übrigen gem. Ziff. 7.1.
  6. Der Kunde hat keinen Anspruch auf einen bestimmten wirtschaftlichen Erfolg, der sich durch die Leistungen von EME einstellen soll.
  7. Die gewissenhafte, vollständige, unentgeltliche und rechtzeitige Bereitstellung sämtlicher für die Tätigkeit von EME erforderlichen objektbezogenen Unterlagen zählt zu den Pflichten des Kunden; Unterlagen werden nur auf ausdrücklichen Wunsch des Kunden von EME mit entsprechender Bevollmächtigung gegenüber Dritten oder Behörden eingeholt.
  8. EME bestimmt ihren Tätigkeitsort und ihre Tätigkeitszeit selbst. Bei einem von EME unvorhersehbaren, nicht zu vertretenden, vermeidbaren und außerhalb ihres Einflussbereiches liegenden Leistungshindernis, wie etwa Streik oder höhere Gewalt (auch Maßnahmen zur Eindämmung der Covid-19-Pandemie), verschieben sich etwa vereinbarte Termine und Fristen um einen angemessenen Zeitraum, mindestens um die Anzahl der Tage, während der das Hindernis anhält.
  9. Untersuchungen, Besprechungen, Berichterstattungen und ggf. weitere Ausarbeitungen finden nach vorheriger Absprache im Hause des Kunden statt.
  10. EME wird auf Verlangen des Kunden Auskunft über den Stand der Auftragsausführung erteilen. Ebenso hat EME das Recht, vom Kunden jederzeit über angefragte Sachverhalte unverzüglich informiert zu werden.

4. Mitwirkungspflicht des Kunden

  1. Voraussetzung für die Erbringung der unter Ziffer 3 genannten Dienstleistungen von EME ist, dass der Kunde sämtlichen ihm obliegenden Mitwirkungspflichten in der mit EME vereinbarten Zeit nachkommt.
  2. Der Kunde sorgt dafür, dass EME alle für die Durchführung ihrer Tätigkeit notwendigen Unterlagen rechtzeitig und vollständig vorgelegt werden, ihr alle Informationen erteilt werden und sie von allen Vorgängen und Umständen in Kenntnis gesetzt wird, die für die Ausführung der vereinbarten Leistungen erforderlich sind. Dies gilt auch für Unterlagen, Vorgänge und Umstände, die erst während der Tätigkeit von EME bekannt werden, aber dennoch für die Durchführung des Auftrages erforderlich sind.
  3. Auf Verlangen von EME hat der Kunde die Richtigkeit und Vollständigkeit der von ihm vorgelegten Unterlagen sowie seiner Auskünfte und mündlichen Erklärungen schriftlich zu bestätigen.

5. Vergütung, Zahlungsbedingungen

  1. Sofern nicht ausdrücklich ein Festpreis oder eine andere Bemessungsgrundlage vereinbart ist, erfolgt die Vergütung nach den zum Zeitpunkt der Leistungserbringung gültigen Preise von EME, die dem Kunden vor Leistungserbringung mitgeteilt werden.
  2. Der Kunde ist verpflichtet, an EME die in der Auftragsbestätigung ausgewiesene Vergütung zzgl. der gesetzlich geltenden Umsatzsteuer zu zahlen (bei Verbrauchern sind sämtliche ausgewiesenen Preise Bruttopreise). Vorschüsse können jederzeit von EME verlangt werden.
  3. EME wird die an den Kunden erbrachte Leistungen jeweils nach Erfüllung derselben, auch Teilleistungen, in der Regel monatlich abrechnen und ordnungsgemäß in Rechnung stellen. Jede Rechnung von EME ist stets 14 Tage nach Rechnungsdatum fällig und ohne Abzug zu zahlen. EME ist berechtigt, Rechnungen in elektronischer Form zu erstellen und zu übersenden.
  4. Der Kunde kommt ohne weitere Erklärungen von EME einen Tag nach dem Fälligkeitstag in Verzug, soweit nicht gezahlt wurde. Bei Zahlungsverzug ist EME berechtigt, vom Kunden einen Verzugszins in der gesetzlichen Höhe (§ 288 Abs. 2 BGB) vom Tag des Verzugs an bis zum Tag der Rückzahlung zu verlangen. Nach Mahnung und Fristsetzung zur Zahlung kann EME auch vom Vertrag zurücktreten und Schadensersatz wegen Nichterfüllung verlangen (§ 323 BGB).

6. Erfüllung, Nachbesserung, Verjährung

  1. EME erbringt ihre Leistungen mit der notwendigen Sorgfalt. Geben Leistungen Anlass zu berechtigter Beanstandung, so erhält EME Gelegenheit zur Nachbesserung innerhalb einer vom Kunden zu setzenden, angemessenen Frist. Schlägt die kostenfreie Nachbesserung trotz zweimaligen Versuches fehl, so hat der Kunde die gesetzlich vorgesehenen Rechte, etwa eine Minderung zu verlangen.
  2. Ansprüche und Rechte des Kunden wegen Mängeln der Leistungen von EME sowie für sämtliche Schadensersatzansprüche aus diesem Rechtsgrund, für Sach- und Vermögensschäden, verjähren innerhalb eines Jahres. Die Verjährung beginnt mit dem Ende des Jahres, in dem der Anspruch entstanden ist und der Kunde von den Umständen, die den Anspruch gegen EME begründen und von der Person des Schuldners Kenntnis erlangt oder ohne grobe Fahrlässigkeit hätte erlangen müssen.

7. Haftungsbegrenzung, Verjährung

  1. EME haftet im Rahmen der Verschuldenshaftung für Vorsatz und grobe Fahrlässigkeit. Bei leichter Fahrlässigkeit haftet EME nur, wenn eine wesentliche Vertragspflicht (Kardinalpflicht) verletzt wird. Der Schadensersatzanspruch gegen EME ist bei leichter Fahrlässigkeit stets auf den bei Vertragsschluss als mögliche Folge vorhersehbaren vertragstypischen Schaden begrenzt und die Haftung für eine von EME oder durch einen ihrer Erfüllungsgehilfen (auch Subunternehmer) leicht fahrlässig verursachten Schadensfall wird bei Sach- oder Vermögensschäden auf insgesamt EUR 1 Mio. pro Schadensfall und Jahr beschränkt. Diese Haftungsbeschränkungen bei leichter Fahrlässigkeit gelten nicht bei Ersatz von Schäden wegen der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit.
  2. EME haftet nicht für Schäden, die durch den Kunden durch Fehl- oder Schlechtinformation, unvollständig überlassene Unterlagen oder eigene Fristversäumnisse verursacht wurden.
  3. Schadensersatzansprüche wegen Sach- und Vermögensschäden verjähren innerhalb eines Jahres ab Kenntnis des Kunden von den den Anspruch begründenden Umständen und der Person des Schuldners, soweit ein Schaden weder auf einer vorsätzlichen oder grob fahrlässigen Pflichtverletzung von EME beruht. Alle Ansprüche aus unerlaubter Handlung sowie Ansprüche auf Ersatz von Körperschäden unterliegen der gesetzlichen Verjährungsfrist.

8. Vertraulichkeit, Urheberrecht

  1. EME verpflichtet sich, über sämtliche Informationen, die sie im Zusammenhang mit der Durchführung dieses Auftrages vom Kunden erhält, und sämtliche Geschäfts- und Betriebsgeheimnisse und alle sonstigen geschäftlichen oder betrieblichen Tatsachen auch nach Beendigung des Vertragsverhältnisses Stillschweigen zu bewahren. Sie darf keine dieser Informationen oder Tatsachen an Dritte weitergeben. Die erhaltenen Informationen dürfen nur zu Zwecken der vertraglich festgelegten Tätigkeit verwendet werden. Vertrauliche Informationen im Sinne dieser Ziffer des Vertrages dürfen nur mit vorheriger schriftlicher Einwilligung der jeweils anderen Partei an nicht mit der Ausführung des Vertrages beauftragte Dritte weitergegeben werden.
  2. Der Kunde wird Arbeitsergebnisse von EME, die diese als vertraulich gekennzeichnet hat, in der unter Ziffer 8.1 beschriebenen Weise ebenfalls vertraulich behandeln.
  3. Die Vertragsparteien tragen dafür Sorge, dass die bei der Ausführung des Auftrags hinzugezogenen Mitarbeiter die vorstehend beschriebene Vertraulichkeit wahren.
  4. Die gegenseitige Pflicht zur Vertraulichkeit besteht nach Beendigung dieses Vertrages fort.
  5. Für dem urheberrechtlichen Schutz unterliegende Werke von EME erhält der Kunde nur ein einfaches, nicht übertragbares und nicht ausschließliches Nutzungsrecht, das für den Vertragszweck erforderlich ist. Die Verwendung, Verwertung, Vervielfältigung, Veröffentlichung oder Weitergabe von solchen Werken ist ohne vorherige Einwilligung von EME nicht zulässig.

9. Datenschutz, Widerspruchsrechte

  1. Über die Verarbeitung von personenbezogenen Daten informiert EME den Kunden in der Datenschutzerklärung auf der Website und im Datenschutzhinweis. EME hält bei der Verarbeitung personenbezogener Daten die Bestimmungen des BDSG und der DSGVO ein. Personenbezogene Daten sind alle Daten, die sich auf eine Person persönlich beziehen (z. B. Name, Anschrift, E-Mail-Adresse). Diese Daten werden verarbeitet, soweit es für die angemessene Bearbeitung von Anfragen, zur Durchführung vorvertraglicher Maßnahmen oder für die Vertragserfüllung aus dem Dienstleistungsvertrag erforderlich ist. Die Datenverarbeitung ist nach Art. 6 Abs. 1 S. 1 lit. b DSGVO zu den genannten Zwecken zulässig. Die Daten werden nur an berechtigte Dritte im Rahmen der Zulässigkeit nach den genannten Normen weitergegeben, die zur Durchführung des Vertrages die Daten benötigen. Der Kunde hat jederzeit die Möglichkeit, die bei EME gespeicherten Daten abzurufen, hierüber Auskunft zu verlangen, sie zu ändern oder zu löschen. Die Löschung der personenbezogenen Daten erfolgt, wenn EME ihre Einwilligung zur Speicherung widerruft, wenn die Daten für EME zur Erfüllung des mit der Speicherung verfolgten Zwecks nicht mehr erforderlich sind oder wenn ihre Speicherung gesetzlich unzulässig ist. Der Kunde hat alle sich aus der Datenschutzerklärung ergebenden Rechte nach Art. 15 bis 20, 77 DSGVO. Sofern personenbezogene Daten des Kunden auf Grundlage von berechtigten Interessen gem. Art. 6 Abs. 1 S. 1 lit. f DSGVO verarbeitet werden, hat der Kunde das Recht, gem. Art. 21 DSGVO Widerspruch gegen die Verarbeitung seiner personenbezogenen Daten einzulegen, soweit dafür Gründe vorliegen, die sich aus seiner besonderen Situation ergeben. Er kann unter der Adresse datenschutz@eme-sv.de mit einer E-Mail von seinem Widerspruchsrecht Gebrauch machen oder EME unter der unten genannten Adresse kontaktieren.
  2. Mit einer Nachricht an datenschutz@eme-sv.de kann der Kunde der Nutzung oder Verarbeitung seiner Daten für Zwecke der Werbung, Markt- oder Meinungsforschung widersprechen.

10. Vertragsdauer und Kündigung

  1. Die Vertragslaufzeit ergibt sich aus der Auftragsbestätigung. Ansonsten richtet sich die Kündigung des Vertrages nach den gesetzlichen Bestimmungen. Jede Kündigung hat in Schrift- oder Textform zu erfolgen.
  2. Das Recht zur außerordentlichen Kündigung aus wichtigem Grund bleibt für beide Parteien unberührt. Ein wichtiger Grund ist insbesondere die rechtskräftige Eröffnung des Insolvenz- oder Vergleichsverfahrens über das Vermögen einer der Parteien, die Zahlungsunfähigkeit einer Partei oder die Ablehnung der Eröffnung des Insolvenzverfahrens mangels Masse über das Vermögen einer Partei oder die Einleitung eines Restrukturierungsverfahrens oder besteht dann, wenn der andere Partner eine der vertraglichen Bestimmungen dieses Vertrages verletzt hat.
  3. Für die bis zum Zugang einer vorzeitigen Kündigung erbrachten Leistungen von EME zahlt der Kunde die vereinbarte Vergütung.

11. Aufbewahrung und Rückgabe von Unterlagen

  1. EME wird alle vom Kunden zur Verfügung gestellten Geschäfts- und Betriebsunterlagen ordnungsgemäß aufbewahren und dafür sorgen, dass Dritte nicht Einsicht nehmen können. Relevante Kopien dürfen zum Verbleib in ihren Akten angefertigt werden.
  2. Nach Beendigung des Vertrages wird EME vertragsbezogenen Unterlagen aufbewahren, soweit eine gesetzliche oder behördliche Aufbewahrungspflicht besteht. Darüber hinaus ist EME zur Aufbewahrung von Unterlagen zu Dokumentationszwecken berechtigt. Es werden EME keine wertvollen Originaldokumente überlassen. Gesetzliche oder vertragliche Herausgabeansprüche des Kunden bleiben unberührt. Nicht herausgabepflichtig sind stets Unterlagen des Schriftverkehrs (wie etwa E-Mails zwischen Kunden und EME) oder einfache Abschriften.

12. Schlussbestimmungen

  1. Auf das gesamte Rechts- und Vertragsverhältnis zwischen dem Kunden und EME findet ausschließlich deutsches Recht Anwendung. Für Unternehmen i. S. v. § 14 BGB ist Erfüllungsort und Gerichtsstand der Sitz von EME. Soweit der Kunde Kaufmann oder juristische Person des privaten oder des öffentlichen Rechtes oder eine Person ist, die ihren Wohnsitz oder gewöhnlichen Aufenthaltsort im Ausland hat, oder deren Wohnsitz oder gewöhnlicher Aufenthalt im Zeitpunkt der Klageerhebung nicht bekannt ist, wird ebenfalls als Gerichtsstand der Sitz von EME vereinbart.
  2. Sollten einzelne Bestimmungen dieser AGB unwirksam sein oder werden, so werden hiervon die Wirksamkeit der sonstigen Bestimmungen oder Vereinbarungen im Zweifel zwischen den Parteien nicht berührt. Die Unwirksamkeit einzelner Bestimmungen hat nicht die Unwirksamkeit des gesamten Vertrages zur Folge.
  3. Online-Streitbeilegung: Die Europäische Kommission stellt eine Plattform zur Online-Streitbeilegung (OS) zur außergerichtlichen Beilegung von verbraucherrechtlichen Streitigkeiten bereit, die unter https://ec.europa.eu/consumers/odr zu finden ist.
  4. Streitbeilegung vor Verbraucherschlichtungsstelle: EME nimmt an einem Streitbeilegungsverfahren vor einer Verbraucherschlichtungsstelle nicht teil und ist auch nicht verpflichtet, an solchen Verfahren teilzunehmen. Ein internes Beschwerdeverfahren existiert nicht.

Eidam & Müller-Edzards eGbR (EME), Cremon 11, 20457 Hamburg, [Telefon: (040) 840 520 5-00, E-Mail: info@eme-sv.de, USt.-ID gem. § 27a UStG: DE336 090 706]; Wesentliche Merkmale der Dienstleistung: technische Dienstleistungen in Form von Prüfungen, Messungen, Gutachten und Beratung; Berufs-Haftpflichtversicherung: Markel Insurance SE, Sophienstr. 26, 80333 München, [Telefon: (089) 890 83 16, E-Mail: service@markel.de]; Geltungsbereich der Versicherung: Deutschland. Auf den Vertrag findet deutsches Recht Anwendung.